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ZWANGSVOLL­STRECKUNGSRECHT Rechtsanwältin Claudia Quahl-Rux

Die Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche mit Hilfe staatlicher Gewalt, d. h. die Forderungen des Gläubigers werden eingezogen. Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird auf Antrag bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht eingeleitet.

Voraussetzungen für die Einleitung von Zwangsvoll­streckungsmaßnahmen sind Titel-Klausel-Zustellung.

UNSERE LEISTUNGEN

Zwangs­vollstreckung in das bewegliche Vermögen

  • Taschen­pfändung
  • Austausch­pfändung
  • Mobiliar­vollstreckung
  • Pfändungs- und Überweisungs­beschluss (Kontenpfändung, Einziehung pfändbaren Einkommens, Pfändung Renten­versicherung, Pfändung Bausparverträge, Pfändung Einkommen­steuererstattung, Pfändung Lebens­versicherung, etc.)
  • Erwirkung von Handlungen (Herausgabe, vertretbare / unvertretbare Handlung)
  • Erwirkung von Unterlassungen und Duldungen
  • Erwirkung der Abgabe einer Willenserklärung
  • Abgabe der eidesstattlichen Versicherung / Offenbarungseid

Zwangs­vollstreckung in das unbewegliche Vermögen

  • z. B. Grundstücke

Rechtsbehelfe in der Zwangs­vollstreckung

  • Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangs­vollstreckung
  • Vollstreckungs­abwehrklage
  • Drittwider­spruchsklage
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