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STRAFRECHT Rechtsanwältin Andrea Pelzer-Mauter

Nach der Strafprozess­ordnung
...hat der Verteidiger kraft seiner Aufgabe, die Rechte des Beschuldigten einseitig zu wahren und zur Beachtung aller ihm günstigen tatsächlichen Umstände beizutragen. Dies lässt ihn als selbstständiges Organ der Rechtspflege erscheinen und zeichnet sich äußerlich daran ab, dass er als Beistand selbstständig an der Seite des Beschuldigten auftritt (BGHSt 12, 367, 369).

Wir verstehen diese Beistandsfunktion darin, den Beschuldigten zu helfen, seine Rechte effektiv wahrzunehmen. Voraussetzung für die Tätigkeit eines Verteidigers ist, dass zwischen dem Beschuldigten und ihm ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht.

Für den Verletzten
...ist die sogenannte Nebenklage im Rahmen des Opferschutzes bedeutsam. Die Rolle eines Opfers beschränkt sich ohne Nebenklage in einem Strafprozess auf die Aussage als Zeuge. Damit wird den Gefühlen eines Verletzten häufig nicht entsprochen. Es besteht daher bei bestimmten Straftaten wie Körperverletzung, Sexualstraftaten, Tötungsdelikten und Beleidigung die Möglichkeit sich der Anklage als Nebenkläger anzuschließen.

Hier ist von Vorteil, dass der Rechtsanwalt des Nebenklägers vor der Hauptverhandlung die Strafakte - mit allen Vernehmungsprotokollen und Entscheidungen im Ermittlungsverfahren - lesen und sich so über die Verfahrenssituation und die vorliegenden Beweise informieren kann.

1. UNSER LEISTUNGSANGEBOT

1.1 Verteidigung im Vorverfahren
(Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft)

1.2 Verteidigung im Zwischenverfahren
(Anklageerhebung bei Gericht bis Eröffnung Hauptverfahren)

1.3 Verteidigung im Hauptverfahren
(ab Eröffnung, d.h. Mitteilung des Gerichts, dass ein solches eröffnet)

1.4 Rechtsmittelverfahren
(Berufung, Revision)

2. OPFERSCHUTZ

2.1 Nebenklage
2.2 Adhäsionsverfahren

(Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld im Strafverfahren)

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