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DOWNLOADS Claudia Quahl-Rux und Andrea Pelzer

BERATUNGSHILFE

Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wenn der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist und die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist.

Beratungshilfe kann bei der Rechtsantragsstelle des für Ihren Wohnsitzes zuständigen
Amtsgerichtes beantragt werden.

Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe im PDF Format:

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PROZESS- / VERFAHRENSKOSTENHILFE

Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Vordruck zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im PDF Format:

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Fragebogen zum Versorgungsausgleich für Ehegatten (V10)

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